Erbschaftsangelegenheiten von im Ausland lebenden Personen in der Türkei

Erbschaftsangelegenheiten von im Ausland lebenden Personen in der Türkei

Wenn der Erblasser Vermögen in der Türkei hinterlässt, wird die Erbauseinandersetzung nach türkischem Recht durchgeführt – selbst wenn sich die Erben im Ausland befinden. Häufig fordern die in der Türkei lebenden Miterben von den im Ausland lebenden Erben eine Vollmacht, um Erbschaftsangelegenheiten zu regeln. In solchen Fällen befürchten die im Ausland lebenden Erben jedoch, aufgrund familiärer Spannungen oder der räumlichen Distanz benachteiligt oder übervorteilt zu werden. In diesem Artikel erklären wir ausführlich, wie Erbschaftsverfahren in der Türkei ablaufen, wie ein Erbschein (Vererbungsurkunde) beantragt wird, was zu tun ist, wenn ein im Ausland lebender Erbe von der Erbschaft nichts weiß, und welche Schritte unternommen werden können, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten Vermögen zum Zweck der Erbenbenachteiligung verschoben hat.

Erbschaftsverfahren in der Türkei für im Ausland lebende Personen

Türkische Staatsbürger, die im Ausland leben, haben im Todesfall eines nahen Angehörigen in der Türkei ein gesetzliches Erbrecht. Befindet sich das vererbte Vermögen in der Türkei, muss das Erbschaftsverfahren auch dort geführt werden. Für im Ausland lebende Erben ist es daher von großer Bedeutung, den Prozess mit Unterstützung eines Anwalts durchzuführen, um keine Rechtsverluste zu erleiden.

In der Praxis kommt es häufig vor, dass die in der Türkei lebenden Erben aufgrund der besseren wirtschaftlichen Lage der im Ausland lebenden Erben oder weil diese nicht in der Türkei wohnen, der Ansicht sind, dass diesen keine Erbanteile zustehen. Deshalb werden zu Lebzeiten des Erblassers Maßnahmen ergriffen, um Vermögen gezielt an bestimmten Erben zu übertragen und andere – insbesondere im Ausland lebende – zu benachteiligen. Auch wenn keine bewusste Benachteiligung vorgenommen wird, kann es vorkommen, dass beim Verkauf von Immobilien nach der Erbübertragung der tatsächliche Verkaufspreis in der Urkunde zu niedrig angegeben und ein Teil des Geldes außerhalb des offiziellen Weges (in bar) übergeben wird, wodurch ausländische Erben benachteiligt werden können.

Das Erbschaftsverfahren für im Ausland lebende Personen richtet sich nach der Art der vom Erblasser hinterlassenen Vermögenswerte. Der erste Schritt besteht darin, einen Erbschein (Vererbungsurkunde – „Veraset İlamı“) zu beantragen. Sobald dieser vorliegt, wird die Erbenstellung rechtlich anerkannt. Danach sind die Steuererklärung des Verstorbenen einzureichen, die Erbschaftssteuer zu zahlen sowie die Übertragung beweglicher und unbeweglicher Vermögenswerte vorzunehmen. In all diesen Schritten ist die vollständige und ordnungsgemäße Zusammenstellung der Unterlagen, die Terminvereinbarung bei den Behörden und die Einhaltung der Verfahrensvorgaben von entscheidender Bedeutung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Erbschaftsverfahren für im Ausland lebende Personen in der Türkei faktisch vor Ort abgewickelt wird. Dazu gehören unter anderem die Durchführung der Erbübertragung, die Feststellung des Nachlassvermögens, die Überprüfung etwaiger Transaktionen des Erblassers, mit denen andere Erben benachteiligt wurden, die Erbauseinandersetzung nach erfolgter Übertragung sowie der Verkauf von Vermögenswerten. Wenn sich die Erben nicht über den Verkauf einigen können, kann eine Klage auf Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung) eingereicht werden.

Erbschaft von einer in der Türkei verstorbenen Person

Wenn eine Person in der Türkei verstirbt und Vermögen hinterlässt, besteht die größte Sorge der im Ausland lebenden Erben darin, dass ihre Rechte von anderen Miterben verletzt werden. Aufgrund der räumlichen Distanz sind Auslands­erben häufig auf die Informationen der anderen Erben über das Nachlassvermögen angewiesen, was das Risiko von Rechtsverlusten erhöht.

Wenn eine in der Türkei verstorbene Person Vermögen hinterlässt und Auslands­erben Zweifel am Umfang der Erbschaft oder an einer möglichen Benachteiligung durch andere Miterben haben, können sie eine sogenannte „Feststellung des Nachlassvermögens“ (Terekenin tespiti) beim zuständigen Gericht beantragen. Auf diese Weise lässt sich der Nachlass rechtlich überprüfen und ein möglicher Rechtsverlust verhindern.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn eine in der Türkei verstorbene Person Vermögen hinterlässt und Auslands­erben Zweifel hinsichtlich des Nachlasses haben, sollten sie zunächst den Umfang des Vermögens feststellen lassen und prüfen, ob der Verstorbene zu Lebzeiten Handlungen vorgenommen hat, die auf eine Benachteiligung bestimmter Erben abzielen. Erst im Anschluss sollte die Erbübertragung erfolgen. Da dieser Prozess nicht effektiv aus dem Ausland gesteuert werden kann, ist es von entscheidender Bedeutung, rechtliche Unterstützung von einem spezialisierten Erbrechtanwalt in der Türkei in Anspruch zu nehmen.

Welche Erbrechte haben Ausländer in der Türkei?

Wenn eine in der Türkei verstorbene Person bewegliches oder unbewegliches Vermögen hinterlässt, haben im Ausland lebende Erben die gleichen Erbrechte wie diejenigen, die in der Türkei leben. Das Erbrecht ist unabhängig vom Wohnsitz der Erben. Selbst wenn die Erben doppelte Staatsbürgerschaft besitzen oder ausschließlich die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes haben, stehen ihnen die gleichen Rechte wie allen anderen gesetzlichen Erben zu.

Auch wenn Ausländer beim Erbrecht in der Türkei die gleichen Rechte wie andere Erben haben, laufen sie dennoch Gefahr, ihre Ansprüche zu verlieren, da sie im Ausland leben und oftmals nicht ausreichend über den Nachlass des in der Türkei verstorbenen Angehörigen informiert sind. Die Erbübertragung kann entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Da dieser Prozess je nach Situation sehr langwierig sein kann, ist es in der Regel nicht möglich, ihn während eines kurzen Aufenthalts in der Türkei abzuschließen. Daher ist es für einen reibungslosen Ablauf und den Schutz der Erbrechte unerlässlich, den Prozess durch einen Anwalt begleiten zu lassen.

In der Praxis verlaufen die Erbübertragungen meist reibungslos, jedoch nutzen in der Türkei lebende Erben häufig weiterhin die geerbten Immobilien, während Erben im Ausland oft nicht ausreichend über ihre Rechte informiert sind. So wohnen beispielsweise Erben in der Türkei weiterhin im Haus des Verstorbenen, zahlen keine Miete oder bewirtschaften geerbte Grundstücke, ohne Auslands­erben daran zu beteiligen – obwohl auch diese Anspruch auf eine gleichwertige Nutzung haben. In solchen Fällen können im Ausland lebende Erben ihre Rechte durch eine Klage auf Aufhebung der Erbengemeinschaft (Teilungsklage) und auf Nutzungsentschädigung (Ecrimisil) geltend machen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Ausländer die gleichen Erbrechte wie in der Türkei lebende Personen haben. Wenn sich das bewegliche oder unbewegliche Vermögen des Erblassers in der Türkei befindet, müssen auch die Erbübertragungen in der Türkei erfolgen.

Wie kann eine im Ausland lebende Person ihr Erbrecht in der Türkei ausüben?

Für im Ausland lebende Erben stellt der Erbprozess in der Türkei oft eine Herausforderung dar. In vielen Fällen erfahren sie von ihrem Erbe erst über andere Miterben. Aufgrund familiärer Konflikte mit dem Erblasser oder anderen Erben sowie der physischen Distanz zögern sie häufig, den Prozess aktiv zu verfolgen – aus Sorge, ihre Rechte zu verlieren.

Wenn ein Erbfall in der Türkei eintritt, gehört es zu den größten Sorgen von im Ausland lebenden Erben, dass ihre Rechte von anderen Miterben verletzt werden könnten. Ihre physische Abwesenheit erschwert es ihnen, den Prozess zu verfolgen, und erhöht das Risiko, dass Vermögen unbemerkt übertragen oder verschwiegen wird. Aus diesem Grund sollten sie besonders sorgfältig vorgehen, um ihre Erbrechte zu schützen.

Eine im Ausland lebende Person kann ihr Erbrecht in der Türkei entweder persönlich wahrnehmen oder sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Wenn jedoch der Verdacht besteht, dass Vermögen dem Nachlass entzogen wurde, keine vollständige Information über das Erbe vorliegt, der Übertragungsprozess kompliziert ist oder eine Klage zur Teilung oder zum Verkauf des Erbes erforderlich wird, sollte unbedingt rechtliche Unterstützung in Anspruch genommen werden, um keine Rechte zu verlieren.

Erbschein für Ausländer in der Türkei

Der erste Schritt im Erbverfahren für im Ausland lebende Personen besteht darin, einen Erbschein (Veraset İlamı) in der Türkei zu beantragen. Dieses Dokument weist die Erben eines Verstorbenen sowie deren Erbanteile aus. Mit Erhalt des Erbscheins wird die rechtliche Erbenstellung offiziell anerkannt. Auch ausländische Staatsangehörige können in der Türkei einen Erbschein beantragen, sofern sie zum Kreis der Erben gehören.

In der Regel kann der Erbschein entweder über einen Notar oder über das zuständige Amtsgericht (Friedensgericht – Sulh Hukuk Mahkemesi) beantragt werden. Für ausländische Staatsangehörige ist der Weg über den Notar jedoch nicht möglich – sie müssen den Antrag bei einem Friedensgericht stellen. Ohne dieses Dokument können weder die Erbübertragung noch eine spätere Verteilung des Nachlasses erfolgen. Sollten ausländische Erben den Erbschein im Wohnsitzland beantragen, so muss dieser für die Anerkennung in der Türkei mit einer Apostille versehen, ins Türkische übersetzt und notariell beglaubigt werden. Diese Schritte verlängern nicht nur den Prozess, sondern erhöhen auch die Kosten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass auch Ausländer in der Türkei einen Erbschein erhalten können, jedoch ausschließlich über das Friedensgericht. Wird der Erbschein im Ausland beantragt, ist eine Reihe zusätzlicher Formalitäten erforderlich, was den Prozess aufwendiger und teurer macht. Daher ist es für Ausländer in der Regel vorteilhafter, den Erbschein direkt in der Türkei zu beantragen.

Was tun, wenn im Ausland lebende Erben nichts vom Erbe in der Türkei wissen?

Dass im Ausland lebende Erben nicht über ein in der Türkei eröffnetes Erbschaftsverfahren informiert werden, ist ein häufig auftretendes Problem. Da Personen im Ausland in der Regel nicht ausreichend über das Vermögen des Erblassers informiert sind, erhöht dies das Risiko, dass sie Rechte verlieren. Deshalb können im Ausland lebende Erben, wenn sie Zweifel an Umfang der Erbschaft oder an einem möglichen Vermögensentzug haben, eine Feststellungsklage über den Nachlass (Terekenin tespiti) einreichen.

Für die Feststellung des Nachlassvermögens in der Türkei ist zunächst der Erbschein (Veraset İlamı) zu beantragen. Mit diesem Dokument erlangen die Erben die Erbenstellung; anschließend kann jeder Erbe beim Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) eine Tereke-Tespit-Klage zur Bestimmung des Nachlassvermögens einreichen. In einer solchen Klage können die Erben die Feststellung von Bankkonten auf den Namen des Verstorbenen und vergangener Konto­bewegungen, die vorhandenen aktiven und passiven beweglichen und unbeweglichen Güter, sowie Forderungen und Verbindlichkeiten bei Finanzamt und Sozialversicherung verlangen. So erhalten im Ausland lebende Erben klare Informationen über den Umfang des Nachlasses in der Türkei.

Die Terekenin-Tespit-Klage liefert nicht nur Informationen über den Umfang des Nachlassvermögens, sondern ermöglicht auch die Überprüfung früherer Grundbucheinträge, die Feststellung, ob und an wen bzw. zu welchem Zeitpunkt Übertragungen vorgenommen wurden, sowie die Prüfung von Bank­kontenbewegungen. Dadurch können verdächtige, mit dem Ziel des Vermögensentzugs vorgenommene Transaktionen identifiziert und als Grundlage für weitere Klagen genutzt werden. Auf diese Weise können im Ausland lebende Erben ihre Rechte auch ohne physische Anwesenheit in der Türkei effektiv schützen.

Mit einer heimlich in der Türkei eingereichten Terekenin-Tespit-Klage erhalten im Ausland lebende Erben nicht nur umfassende Informationen über das vererbte Vermögen, sondern können auch mögliche zu Lebzeiten des Erblassers vorgenommene Übertragungen zum Zweck des Vermögensentzugs aufdecken und dagegen gerichtliche Schritte einleiten.

Was ist zu tun, wenn der Erblasser sein Vermögen vor dem Tod auf jemand anderen übertragen hat?

Nach türkischem Recht hat der Erblasser zu Lebzeiten das Recht, über sein Vermögen nach Belieben zu verfügen. Die Verfügungsfreiheit des Erblassers ist jedoch in Artikel 505 des Türkischen Zivilgesetzbuches geregelt: „Hat der Erblasser Nachkommen, Eltern oder Ehegatten als Erben, so kann er nur über den Teil seines Nachlasses verfügen, der den Pflichtteilsberechtigten nicht zusteht. Gibt es keine solchen Erben, kann der Erblasser über seinen gesamten Nachlass verfügen.“ Somit wird die Grenze der Verfügungsfreiheit durch die Pflichtteilsansprüche der Pflichtteilsberechtigten bestimmt. Deshalb können Pflichtteilsberechtigte Klage auf Kürzung (Tenkis davası) gegen Verfügungen erheben, die ihre Pflichtteilsrechte zu Lebzeiten des Erblassers beeinträchtigen.

Verfügungen des Erblassers, die mit der Absicht vorgenommen werden, anderen Erben Vermögen zu entziehen, können als „Muris Muvazası“ (Erbschafts-Verschleierung) angefochten werden. Manchmal überträgt der Erblasser, obwohl die Hauptabsicht eine Schenkung ist, das Vermögen durch Verkauf oder Pflegevertrag, um anderen Erben Vermögen zu entziehen. Die Klage wegen Muris Muvazası dient dazu, die Ungültigkeit solcher Verfügungen mit dem Ziel des Vermögensentzugs festzustellen. Diese Vorgänge erscheinen äußerlich als Verkauf oder Pflegevertrag, sind aber in Wirklichkeit Schenkungen und zielen darauf ab, die Erbansprüche der Erben zu eliminieren. Deshalb können Erben mit einer solchen Klage die Rückführung der Immobilie in den Nachlass beantragen.

Zusammenfassend haben Erben, denen Vermögen vor dem Tod des Erblassers entzogen wurde, je nach Art der Verfügung das Recht, Klagen auf Kürzung, Ausgleich oder auf Anfechtung und Umschreibung im Grundbuch auf Basis von Muris Muvazası einzureichen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass der benachteiligte Erbe für die Bestimmung der Klageart, den Ablauf und die Beweisführung rechtlichen Beistand von einem erfahrenen Erbrechtsanwalt in Anspruch nimmt.

Was müssen Erbberechtigte im Ausland bei der Erbteilung tun?

Im Prozess der Nachlassübertragung und -teilung, bei dem Erbberechtigte im Ausland beteiligt sind, ist es besonders wichtig, den Verlust von Rechten zu verhindern. Da Erben im Ausland nicht vor Ort sind und nicht immer vollständige Informationen über Verfügungen wie Verkäufe oder Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers besitzen sowie mögliche familiäre Probleme zwischen den Erben bestehen, besteht ein erhöhtes Risiko für Rechtsverluste.

Wenn Erbberechtigte im Ausland die Erbangelegenheiten nicht persönlich in der Türkei verfolgen können, sollten sie unbedingt einem Anwalt eine Vollmacht erteilen, damit dieser die Verfahren in ihrem Namen führt. Der Erbteilungsvorgang beginnt mit der Beantragung des Erbscheins (Veraset İlamı) zur Feststellung der Erbenstellung. Wenn die Erbberechtigten im Ausland Zweifel an bestimmten Verfügungen oder am Umfang des Nachlassvermögens haben, können sie eine Terekenin-Tespit-Klage zur Nachlassfeststellung erheben. Auf Grundlage des Urteils werden die Nachlassübertragungen durchgeführt; bei Feststellung eines Vermögensentzugs können Kürzungs- oder Muris Muvazası-Klagen eingereicht werden.

Wie schützen Erben im Ausland ihre Rechte in der Türkei durch einen Anwalt?

Wenn ein Nachlass in der Türkei eröffnet wird, können im Ausland lebende Erben oft nicht direkt am Prozess teilnehmen und laufen Gefahr, ihre Rechte zu verlieren. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder beauftragt der im Ausland lebende Erbe einen anderen Erben mit einer Vollmacht, seine Rechte zu vertreten, oder er beauftragt einen Anwalt, der den Prozess professionell begleitet.

Wenn ein im Ausland lebender Erbe zur Vereinfachung der Verfahren einem anderen Erben oder einer vertrauten Person eine Vollmacht erteilt, kommt es häufig zu Interessenkonflikten und zur Verschleierung von Vermögensverschiebungen mit dem Ziel des Vermögensentzugs aus der Erbschaft. Der bevollmächtigte Erbe stellt dabei oft seine eigenen Interessen bei der Vermögensaufteilung in den Vordergrund, verbirgt Vermögenswerte oder verkauft diese zu einem niedrigen Preis. Ein solcher Missbrauch der Vollmacht führt zu schwer zu behebenden und kostenintensiven Rechtsverlusten.

Erben, die im Ausland leben, schützen ihre Rechte am besten, indem sie einem Anwalt eine Vollmacht erteilen. Der Anwalt wahrt die Rechte der Erben unparteiisch, professionell und rechtskonform. Er unterstützt bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Nachlassübertragungsprozesses, informiert den Erben in jedem Schritt, kümmert sich um die Ausstellung des Erbscheins, die Feststellung des Nachlasses, die Erkennung von Vermögensverschiebungen mittels Muris Muvazası-Klagen, die Nachlassaufteilung, die Klage zur Beendigung der Erbengemeinschaft sowie den Verkauf der Nachlassgegenstände. So wird nicht nur das Risiko eines Rechtsverlustes eliminiert, sondern auch gewährleistet, dass alle Verfahren sicher abgeschlossen werden können, ohne dass der Erbe nach Türkei reisen muss.

Wie wird aus dem Ausland eine Vollmacht für die Erbschaft in der Türkei erteilt?

Wenn eine in der Türkei verstorbene Person einen Nachlass hinterlässt, werden Erben, die im Ausland leben, oft von den anderen Erben in der Türkei gebeten, ihnen eine Vollmacht für Nachlassübertragungen und Verkaufsprozesse zu erteilen. In manchen Fällen kann die von einem im Ausland lebenden Erben erteilte Vollmacht an einen anderen Erben oder eine vertraute Person zu einem Verlust der Erbrechte führen. Besonders bei der Erteilung der Befugnis für Übertragungen und Verkäufe kann der Verkaufspreis niedrig angegeben werden, was zu einer unzureichenden Erbteilberechnung oder zu Vermögensverschiebungen führt.

Da Personen, die im Ausland leben, die Nachlassangelegenheiten in der Türkei nicht persönlich verfolgen können, ist es für den Schutz ihrer Rechte von großer Bedeutung, einem Anwalt eine Vollmacht zu erteilen. Vollmachten für Nachlassangelegenheiten in der Türkei können über türkische Konsulate im Ausland oder über Notare im Aufenthaltsland ausgestellt werden.

Häufig gestellte Fragen

Hat eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit Erbrechte in der Türkei?

Eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat dieselben Erbrechte wie die anderen Erben in der Türkei. Das Erbrecht ist unabhängig vom Wohnsitz der Erben.

Wie erhält man Informationen über vererbte Vermögenswerte in der Türkei?

Informationen über vererbte Vermögenswerte in der Türkei können durch die Eröffnung eines Nachlassfeststellungsklageverfahrens erlangt werden. So können Bankkonten, Kontobewegungen, eingetragene bewegliche und unbewegliche Aktiva und Passiva sowie Schulden und Forderungen bei Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern ermittelt werden. Zudem können verdächtige Transaktionen, die zu Lebzeiten zur Vermögensverschiebung durchgeführt wurden, erkannt und für Klagen zur Anfechtung dieser Transaktionen als rechtliche Grundlage genutzt werden.

Was passiert, wenn das geerbte Immobilienobjekt vermietet wurde, aber die Einnahmen nicht geteilt werden?

Wenn das geerbte Immobilienobjekt vermietet wurde, haben alle Erben gleichberechtigten Anspruch auf die Einnahmen. Wenn ein Teil der Erben die Mieteinnahmen nutzt und andere keinen Anteil erhalten, können diese eine ecrimisil-Klage einreichen und rückwirkend ihren Anteil der Miete fordern.

Kann jemand, der seine Staatsbürgerschaft verloren hat, Erbe sein?

Personen, die im Ausland leben und ihre türkische Staatsbürgerschaft verloren haben, verlieren dadurch nicht ihre Erbrechte. Sie haben dieselben Erbrechte im Verhältnis zu den anderen Erben des Verstorbenen.

Ist es notwendig, für die Erbteilung in die Türkei zu kommen?

Für die Erbteilung besteht keine Verpflichtung, in die Türkei zu kommen. Personen, die im Ausland leben, können ihrem Anwalt eine Vollmacht über das Konsulat oder einen Notar erteilen und alle Verfahren über den Anwalt abwickeln lassen.

Erbansprüche bei Doppelstaatsbürgerschaft?

Personen, die im Ausland leben und eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen oder vollständig Bürger eines anderen Landes sind, haben dieselben Rechte wie alle anderen Erben.

Wie wird die Erbforschung in der Türkei durchgeführt?

Die Erbforschung in der Türkei wird durch die Eröffnung eines Nachlassfeststellungsklageverfahrens bei den Friedensgerichten durchgeführt.

Können Ausländer ein Erbschein beim Notar erhalten?

Ausländer können keinen Erbschein beim Notar erhalten, dieser muss beim Friedensgericht beantragt werden.

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Hemen Ara