Scheidung vor der Einreise in die Türkei

Scheidung vor der Einreise in die Türkei

Personen, die im Ausland leben und die türkische Staatsangehörigkeit besitzen oder Doppelstaater sind, können sich entscheiden, in der Türkei zu scheiden, anstatt sich im Ausland scheiden zu lassen, wenn sie in der Türkei verheiratet sind und in der Türkei während ihrer Ehe investiert haben. In diesem Fall fragen sich viele, ob es möglich ist, sich zu scheiden, ohne in die Türkei zu reisen, da sie im Ausland leben. In unserem Artikel möchten wir Informationen zu den Themen der einvernehmlichen und streitigen Scheidung, wie man eine Scheidungsklage aus dem Ausland einreicht, welche Vorteile eine Scheidung in der Türkei für im Ausland lebende Personen hat und welches Gericht für die Klage zuständig ist, bereitstellen.

Scheidung ohne Reise in die Türkei

Türkische Staatsbürger, die im Ausland leben, können entweder in der Türkei geheiratet haben und dann ins Ausland gezogen sein oder direkt im Ausland geheiratet und ihre Ehe in der Türkei anerkennen lassen. Wenn sie sich scheiden lassen möchten, fragen sie sich aufgrund der Entfernung oder weil sie im Ausland arbeiten, ob es möglich ist, sich zu scheiden, ohne in die Türkei zu reisen.

Es ist möglich, dass Personen, die im Ausland leben, sich ohne Reise in die Türkei scheiden lassen. Allerdings wird es je nach Art der Scheidung (einvernehmlich oder streitig) unterschiedliche Verfahren geben. Wenn die Parteien während ihrer Ehe in der Türkei ein Haus, ein Grundstück oder Land gekauft haben, wird die Verteilung des Vermögens nach der Scheidung zur Sprache kommen und es wird notwendig sein, eine Klage zur Aufhebung des Güterrechtsregimes in der Türkei zu eröffnen.

Wenn im Ausland lebende Personen eine Scheidungsklage in der Türkei einreichen möchten, müssen sie zunächst entscheiden, ob der Prozess einvernehmlich oder streitig verlaufen soll. Wenn der Scheidungsprozess streitig ist, können sie, ohne in die Türkei zu reisen, einen Anwalt in der Türkei beauftragen und ihm eine Vollmacht über das Konsulat erteilen, um den Prozess abzuschließen. In einer streitigen Scheidungsklage werden Themen wie materielle und immaterielle Entschädigung, Unterhalt und das Sorgerecht, falls Kinder vorhanden sind, zur Sprache kommen. Wenn die Parteien während ihrer Ehe in der Türkei Vermögen erworben haben, muss die Partei, die ihren Anteil am Vermögen erhalten möchte, eine Klage zur Aufhebung des Güterrechtsregimes einreichen.

Wenn Personen, die im Ausland leben, sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, regelt der Artikel 166 des türkischen Zivilgesetzbuches, dass der Richter die Parteien persönlich anhören muss, um eine Scheidungsentscheidung zu treffen. Daher ist es nicht möglich, sich ohne Reise in die Türkei einvernehmlich scheiden zu lassen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist die Teilnahme der Parteien an der Anhörung in der Türkei erforderlich. Allerdings kann in bestimmten Fällen, wenn die Parteien ohne Reise in die Türkei sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, eine streitige Scheidung eingeleitet werden, die in kurzer Zeit wie eine einvernehmliche Scheidung abgeschlossen werden kann. Weitere Details zu diesem Verfahren werden wir im weiteren Verlauf des Artikels erläutern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es möglich ist, sich als im Ausland lebende Person ohne Reise in die Türkei scheiden zu lassen. Der Ablauf des Verfahrens hängt davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig ist, von der Ehezeit und von den gegenseitigen Forderungen während der Scheidung. Personen, die sich ohne Reise in die Türkei scheiden lassen möchten, sollten sich an einen spezialisierten Scheidungsanwalt in der Türkei wenden, um rechtliche Hilfe zu erhalten, damit sie keine Rechte verlieren und der Prozess schnell abgeschlossen wird.

Einvernehmliche Scheidung ohne Reise in die Türkei

Personen, die im Ausland leben und sich in der Türkei einvernehmlich scheiden lassen möchten, fragen sich, ob der Scheidungsprozess ohne Teilnahme an der Anhörung in der Türkei durchgeführt werden kann. In diesem Fall ist eine einvernehmliche Scheidung keine geeignete Option, aber eine streitige Scheidung kann wie eine einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden, so dass die Parteien sich ohne Reise in die Türkei scheiden lassen können.

Die einvernehmliche Scheidungsklage ist im Artikel 166 des türkischen Zivilgesetzbuches geregelt: „Wenn die Ehe mindestens 1 Jahr gedauert hat und die Ehegatten gemeinsam einen Antrag stellen oder ein Ehegatte den Antrag des anderen akzeptiert, wird die Ehe als unheilbar gestört angesehen. In diesem Fall muss der Richter die Parteien persönlich anhören und davon überzeugt sein, dass sie ihren Willen frei und ohne Druck erklärt haben und dass die finanziellen Folgen der Scheidung und die Regelungen für die Kinder akzeptabel sind. Der Richter kann Änderungen an der Vereinbarung vornehmen, wenn er dies für notwendig hält, unter Berücksichtigung des Wohls der Parteien und der Kinder. Wenn diese Änderungen von den Parteien akzeptiert werden, wird die Scheidung ausgesprochen. In diesem Fall wird die Regel, dass das Geständnis der Parteien den Richter nicht bindet, nicht angewendet.“

Nach den klaren Bestimmungen des Gesetzes muss der Richter die Parteien persönlich anhören, um sicherzustellen, dass ihre Erklärung zur einvernehmlichen Scheidung frei und ohne Druck abgegeben wurde.

Im Ausland lebende Personen, die sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, könnten Schwierigkeiten haben, die Bedingungen des Artikels 166 des türkischen Zivilgesetzbuches zu erfüllen, wie etwa die Ehezeit von mindestens einem Jahr oder die Teilnahme an der Anhörung. In diesem Fall kann eine streitige Scheidung eingeleitet werden, wenn keine Forderungen nach Entschädigung, Unterhalt oder Vermögensaufteilung bestehen. Dadurch kann der Prozess wie bei einer einvernehmlichen Scheidung schnell abgeschlossen werden. Auf diese Weise können sie sich ohne Reise in die Türkei scheiden lassen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine einvernehmliche Scheidung ohne Reise in die Türkei nur möglich ist, wenn die Parteien keine gegenseitigen Forderungen haben. Selbst wenn eine streitige Scheidung eingeleitet wird, kann der Prozess dennoch wie eine einvernehmliche Scheidung abgeschlossen werden. Allerdings müssen die Parteien einen Anwalt in der Türkei mit der Vertretung beauftragen, um den Prozess ohne Reise in die Türkei abzuschließen.

Streitige Scheidung ohne Reise in die Türkei

Wenn beide Parteien in Bezug auf die Scheidung nicht einverstanden sind oder es Meinungsverschiedenheiten über die finanziellen Folgen der Scheidung gibt, wie etwa die Höhe der Entschädigung, Unterhalt, Vermögensaufteilung und das Sorgerecht für Kinder, wird der Scheidungsprozess als streitig fortgeführt. Im Ausland lebende Personen fragen sich, wie sie den Prozess einer streitigen Scheidung einleiten können und ob sie während des Verfahrens in die Türkei reisen müssen.

Personen, die im Ausland leben, haben oft Probleme bei der Aufteilung von Vermögenswerten, die sie während ihrer Ehe in der Türkei erworben haben. Daher möchten sie in der Türkei eine streitige Scheidung einreichen. Es ist möglich, dass im Ausland lebende Personen eine streitige Scheidung in der Türkei einleiten und fortführen, ohne in die Türkei zu reisen, indem sie einem spezialisierten Scheidungsanwalt in der Türkei eine Vollmacht erteilen.

Im Ausland lebende Personen gehen oft davon aus, dass bei einer streitigen Scheidung in der Türkei auch die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte in der gleichen Klage aufgeteilt werden. Nach türkischem Recht endet das Güterrecht der Ehegatten gemäß Artikel 225 des Türkischen Zivilgesetzbuches „mit dem Tod eines der Ehegatten oder mit der Annahme eines anderen Güterstandes. Wenn das Gericht im Fall der Aufhebung oder Scheidung des Ehevertrags oder der Entscheidung für Gütertrennung eine Entscheidung trifft, endet das Güterrecht zum Zeitpunkt der Klageerhebung.“ Daher muss das Güterrecht der Parteien zunächst beendet werden, um das während der Ehe erworbene Vermögen aufteilen zu können. Dies erfordert die Erhebung einer Scheidungsklage. Das Güterrecht endet mit der Erhebung der Scheidungsklage, und das Vermögen wird mit einer separaten Klage zur Aufhebung des Güterrechtsregimes aufgeteilt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es möglich ist, eine streitige Scheidung ohne Reise in die Türkei durchzuführen. Im Ausland lebende Personen können durch die Erteilung einer Vollmacht an einen spezialisierten Scheidungsanwalt in der Türkei sowohl rechtliche Unterstützung bezüglich der Entschädigung und des Unterhalts im Scheidungsprozess erhalten als auch verhindern, dass der andere Ehegatte während der Ehe erworbenes Vermögen mit der Absicht veräußert, es zu verstecken, sodass keine Rechte verloren gehen.

Kann eine einvernehmliche Scheidung aus der Ferne durchgeführt werden?

Eine der am häufigsten gestellten Fragen im Scheidungsprozess ist, ob eine einvernehmliche Scheidung ohne Reise in die Türkei oder nur durch einen Anwalt durchgeführt werden kann. Eine einvernehmliche Scheidung ist ein Prozess, bei dem die Parteien die finanziellen Konsequenzen der Scheidung und die Regelungen bezüglich der Kinder gemeinsam entscheiden und so eine schnelle Scheidung ermöglichen. Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch muss der Richter in einer einvernehmlichen Scheidung die Parteien persönlich anhören, um sicherzustellen, dass sie frei und ohne Druck ihre Entscheidung getroffen haben. Daher ist es erforderlich, dass die Parteien persönlich an der Anhörung teilnehmen, und die Begleitung durch einen Anwalt ändert diese Notwendigkeit nicht.

Für im Ausland lebende Personen gibt es jedoch möglicherweise alternative rechtliche Lösungen. Wenn im Ausland lebende Personen in der Türkei einvernehmlich scheiden möchten, ist es erforderlich, dass sie an der Anhörung teilnehmen. Falls während der Scheidung keine Forderungen gestellt werden, kann eine streitige Scheidung eingeleitet werden, bei der das Gericht nur prüft, ob die Ehe unheilbar gestört ist und ob es möglich ist, das gemeinsame Leben wiederherzustellen. Wenn dies mit Zeugenaussagen nachgewiesen wird, kann der Prozess, ohne dass Forderungen gestellt werden, in kurzer Zeit wie eine einvernehmliche Scheidung abgeschlossen werden.

Soll die Scheidung in der Türkei oder im Ausland eingereicht werden?

Türkische Staatsbürger, die im Ausland leben, fragen sich oft, ob sie die Scheidung in der Türkei oder in dem Land, in dem sie leben, einreichen sollten, und was die Vor- und Nachteile der jeweiligen Option sind. Der wichtigste Faktor, der diese Entscheidung bestimmt, ist, ob die Parteien während ihrer Ehe in der Türkei Vermögenswerte erworben haben oder nicht.

Wenn im Ausland lebende Personen entscheiden, eine Scheidungsklage im Ausland einzureichen, muss das Urteil aus dem Ausland in der Türkei anerkannt werden, damit es gültig ist. Falls die Scheidungsklage im Ausland Unterhalts-, Sorgerechts- oder Entschädigungsregelungen enthält, müssen diese ebenfalls in der Türkei vollstreckt werden. Die Anerkennung des ausländischen Urteils kann bei den Standesämtern oder den türkischen Konsulaten beantragt werden, aber um die Vollstreckung durchzuführen, muss eine Klage eingereicht werden. Wenn eine der Parteien verstorben ist oder eine ausländische Person ist, kann der türkische Staatsbürger die Klage selbst oder durch einen Anwalt einreichen. Sobald der Antrag bei den Standesämtern angenommen wird, wird das im Ausland ergangene Scheidungsurteil in der Türkei anerkannt, die Parteien sind offiziell geschieden und die Meldeeinträge werden aktualisiert. Wenn beide Parteien türkische Staatsbürger sind, muss eine Klage für die Anerkennung und Vollstreckung eingereicht werden.

Im Ausland lebende Personen können während ihrer Ehe in der Türkei Vermögenswerte erworben haben und diese auf den Namen eines der Ehegatten übertragen haben. Dies mag während der Ehe kein Problem darstellen, jedoch können nach der Scheidung Probleme bei der Aufteilung des Vermögens auftreten.

Falls im Ausland geschieden wird, könnte eine Partei in die Türkei reisen, ohne den anderen zu benachrichtigen, und Vermögenswerte verkaufen, um sie zu verstecken. Um dies zu verhindern, muss zunächst das im Ausland ergangene Scheidungsurteil in der Türkei anerkannt werden, und danach muss eine Klage zur Vermögensaufteilung eingereicht werden, um das Gericht zu bitten, eine einstweilige Verfügung über das potenziell zu veräußerte Vermögen zu erlassen. Sobald das Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt, können diese Vermögenswerte nicht verkauft werden. Da während des Anerkennungsverfahrens des ausländischen Urteils das Risiko besteht, dass der andere Ehegatte Vermögenswerte versteckt, wäre es aus rechtlicher Sicht und zeitlich gesehen von Vorteil, die Scheidungsklage und die Vermögensaufteilungsklage in der Türkei einzureichen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Ausland lebende Personen je nach ihrer individuellen Situation entscheiden sollten, ob sie die Scheidung in der Türkei oder im Ausland einreichen. Wenn während der Ehe in der Türkei Vermögenswerte erworben wurden, ist es vorteilhafter, die Scheidung in der Türkei einzureichen, um Zeit-, Kosten- und Rechtsverluste zu vermeiden.

Wie wird in der Türkei eine Scheidungsklage aus dem Ausland eingereicht?

Türkische Staatsbürger, die im Ausland leben und ihre Ehe beenden möchten, haben das Recht, in der Türkei eine Scheidungsklage einzureichen. Wenn es aufgrund von Arbeit oder anderen Verpflichtungen im Ausland nicht möglich ist, persönlich am Gerichtsverfahren in der Türkei teilzunehmen, kann ein Anwalt mit einer Vollmacht beauftragt werden, die bei türkischen Konsulaten oder Notaren im Ausland ausgestellt wird.

Zuständiges Gericht bei Scheidungsverfahren von im Ausland lebenden Personen

Wenn im Ausland lebende Personen eine Scheidungsklage in der Türkei einreichen möchten, sind sie oft unsicher, welches Gericht zuständig ist. Hinsichtlich des zuständigen Gerichts gibt es jedoch keine Unklarheit: Für Scheidungsklagen sind die Familiengerichte zuständig, und wenn an einem Ort kein Familiengericht existiert, übernimmt das Zivilgericht erster Instanz diese Funktion.

In Bezug auf das örtlich zuständige Gericht heißt es in Artikel 168 des türkischen Zivilgesetzbuchs: „Für Scheidungs- oder Trennungsverfahren ist das Gericht des Wohnsitzes eines der Ehegatten oder das Gericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes zuständig, an dem sie mindestens sechs Monate vor der Klageerhebung zusammengelebt haben.“ Für im Ausland lebende Personen kann dies verwirrend sein, wenn sich sowohl ihr aktueller Wohnsitz als auch ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz vor der Klage im Ausland befindet.

Für türkische Staatsbürger, die im Ausland leben, regelt Artikel 41 des Gesetzes über das internationale Privatrecht (MÖHUK): „Wenn Verfahren, die den Personenstand türkischer Staatsbürger betreffen, nicht im Ausland eingeleitet werden können, werden sie vor dem zuständigen Gericht in der Türkei verhandelt. Wenn kein solches Gericht vorhanden ist, ist das Gericht des Aufenthaltsorts des Betroffenen zuständig. Wenn auch kein Aufenthalt in der Türkei besteht, ist das Gericht des letzten Wohnsitzes zuständig. Falls auch dieser nicht vorhanden ist, kann die Klage in Ankara, Istanbul oder Izmir eingereicht werden.“

Zusammenfassend: Wenn im Ausland lebende Personen eine Scheidungsklage einreichen möchten und einer der Ehegatten einen Wohnsitz in der Türkei hat, ist das Gericht am Wohnsitz zuständig. Falls kein Wohnsitz vorhanden ist, gilt der letzte Wohnsitz in der Türkei. Wenn auch dieser nicht existiert, kann die Klage bei einem der Gerichte in Ankara, Istanbul oder Izmir eingereicht werden.

Kann eine Scheidungsklage über das Konsulat eingereicht werden?

Obwohl Konsulate die offiziellen Angelegenheiten von Bürgern im Ausland erleichtern, können Scheidungsverfahren nicht direkt über ein Konsulat geführt werden. Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch kann eine Scheidungsklage nur bei den zuständigen Familiengerichten in der Türkei eingereicht werden. Die Aufgabe des Konsulats besteht darin, Vollmachten zu beglaubigen, damit die Person über ihren Anwalt in der Türkei eine Klage einreichen kann.

Viele im Ausland lebende türkische Staatsbürger fragen sich, ob sie ihre Scheidungsverfahren über das türkische Konsulat in ihrem Land einleiten können. Konsulate sind jedoch nicht befugt, Scheidungsklagen direkt zu führen. Sie können lediglich Vollmachten ausstellen, Dokumente beglaubigen oder bestimmte amtliche Unterlagen bereitstellen. Die Scheidungsklage selbst muss bei einem Familiengericht in der Türkei eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine einvernehmliche Scheidung ohne Gerichtsverhandlung möglich?

Damit eine einvernehmliche Scheidung beschlossen werden kann, muss der Richter die Parteien persönlich anhören. Daher ist eine einvernehmliche Scheidung ohne Gerichtsverhandlung nicht möglich. Wenn jedoch keine gegenseitigen Ansprüche bestehen, kann ein streitiges Scheidungsverfahren eingeleitet werden, das ähnlich wie eine einvernehmliche Scheidung schnell abgeschlossen werden kann.

Ist eine einvernehmliche Scheidung vor Ablauf eines Jahres möglich?

Damit eine einvernehmliche Scheidung beschlossen werden kann, muss der Richter die Parteien persönlich anhören. Daher ist eine einvernehmliche Scheidung ohne Gerichtsverhandlung nicht möglich. Wenn jedoch keine gegenseitigen Ansprüche bestehen, kann ein streitiges Scheidungsverfahren eingeleitet werden, das ähnlich wie eine einvernehmliche Scheidung schnell abgeschlossen werden kann.

Kann eine im Ausland geschlossene Ehe in der Türkei geschieden werden?

Eine Person, die im Ausland geheiratet hat, kann sich in der Türkei scheiden lassen, sofern die Ehe dort anerkannt ist.

Ist eine Scheidung aus der Ferne möglich?

Wenn das Scheidungsverfahren streitig verläuft, kann die Scheidung durch die Bevollmächtigung eines Anwalts in der Türkei aus der Ferne durchgeführt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Parteien jedoch persönlich an der einzigen Gerichtsverhandlung teilnehmen. Wenn keine finanziellen Ansprüche bestehen, kann das streitige Verfahren wie eine einvernehmliche Scheidung in kurzer Zeit abgeschlossen werden – eine Fernscheidung ist also möglich.

Kann ich eine Scheidungsklage einreichen, ohne in die Türkei zu reisen?

Personen, die im Ausland leben, können eine einvernehmliche oder streitige Scheidungsklage einreichen, indem sie einem Anwalt in der Türkei über das Konsulat eine Vollmacht erteilen.

Ist eine einvernehmliche Scheidung ohne Reise in die Türkei möglich?

Eine einvernehmliche Scheidung ohne Reise in die Türkei ist nur möglich, wenn keine gegenseitigen Ansprüche bestehen. In diesem Fall kann ein streitiges Verfahren eingeleitet und wie eine einvernehmliche Scheidung schnell abgeschlossen werden.

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Hemen Ara